Erben sollten vor Annahme der Erbschaft prüfen, ob der Nachlass möglicherweise überschuldet ist. In diesem Zusammenhang ist auch aus steuerlicher Sicht zu beachten, dass das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt Kontrollmitteilungen über die bisherige Einkommensteuer an das Finanzamt des Erblassers sendet.
Stellt sich dabei heraus, dass der Erblasser vor seinem Tod nicht alle Einkünfte aus Vermögen angegeben, also Steuern nicht deklariert oder beglichen hat, werden der oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger mit Steuernachforderungen belastet.
Nach dem Tod des Erblassers sollten die Erben bei Annahme einer Erbschaft prüfen, ob Steuerrückstände bestehen oder mit Steuernachforderungen zu rechnen ist.
Sollte dies zu einer Überschuldung des Nachlasses führen, sollten Sie sich unbedingt rechtlich und steuerlich beraten rechtliche und steuerliche Beratung einholen und ggf. die Erbschaft ausschlagen.
Ist der Nachlass offensichtlich überschuldet, muss der Erbe beim Nachlassgericht die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Im Zweifelsfall kann er eine Nachlassverwaltung beantragen. Auch dann haftet er nicht mehr mit seinem Privatvermögen. Allerdings kann er nicht mehr über den Nachlass verfügen.