Steueroptimierte Nachfolge mit Familiengesellschaften
Die Erbschaftsteuer wird oft als „Dummensteuer“ bezeichnet – denn wer rechtzeitig plant, kann hohe steuerliche Belastungen weitgehend vermeiden.
Besonders im Unternehmensbereich bieten Ehegatten- und Familiengesellschaften sowie die Nutzung des Familienheims wirksame Strategien, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
Ehegatten- und Familiengesellschaften
Eine Ehegattengesellschaft besteht ausschließlich aus den Ehepartnern, während in einer Familiengesellschaft auch Kinder und Enkel eingebunden werden können.
Diese Strukturen ermöglichen eine schrittweise und steueroptimierte Vermögensübertragung auf die nächste Generation.
Vorteile der Familiengesellschaft:
- Keine Zersplitterung des Familienvermögens
- Steueroptimierte Nutzung persönlicher Freibeträge (alle zehn Jahre)
- Vermittlung wirtschaftlicher Verantwortung an die nächste Generation
- Schutz vor Gläubigern und Erbstreitigkeiten
Rechtsformen und steuerliche Vorteile
Die Wahl der passenden Rechtsform ist entscheidend. Typische Varianten:
- GbR: hohe Flexibilität, einfache Verwaltung
- KG / GmbH & Co. KG: Schutz vor persönlicher Haftung
- GmbH: strukturierte Führung, aber höhere Anforderungen
Steuerliche Vorteile ergeben sich u. a. durch:
- Planmäßige Nutzung der Schenkungssteuer-Freibeträge (§ 16 ErbStG)
- Vorzeitige Übertragungen zur Erbschaftsteuervermeidung
- Nießbrauchsvorbehalt: Einkünfte bei der Seniorgeneration, Substanz geht über
- Einkommensverlagerung zur Steuerersparnis
Welche Vermögenswerte eignen sich?
- Grundbesitz: zur Vermeidung von Zersplitterung
- Betriebsvermögen: für langfristige steuerliche Optimierung
- Kapitalanlagen: zur strukturierten Vermögensverwaltung
Neben steuerlichen Aspekten ermöglichen Familiengesellschaften auch eine klare generationsübergreifende Strukturierung und Schutz vor Streitigkeiten.
Minderjährige Kinder und Güterstandsschaukel
Die Einbindung minderjähriger Kinder als Gesellschafter ist rechtlich komplex. In bestimmten Fällen kann ein Ergänzungspfleger oder das Familiengericht erforderlich sein.
Eine Lösung: Beteiligung erst nach Gründung einer KG durch Zuteilung eines voll eingezahlten Kommanditanteils – meist ohne gerichtliche Beteiligung.
Für den Ehegatten, der bisher wenig beteiligt ist, kann durch Übertragung von Anteilen oder per Güterstandsschaukel Vermögen steuerfrei übertragen werden.
Dabei wird zunächst die Zugewinngemeinschaft aufgehoben, der Ausgleichsanspruch mit Anteilen an der Familiengesellschaft erfüllt.
Die Familienheimschaukel: Steueroptimierung durch das Familienheim
Eine clevere Methode zur steuerfreien Übertragung von Barvermögen ist die sogenannte Familienheimschaukel.
Hierbei wird das selbst genutzte Wohnhaus als steuerliches Gestaltungsmittel genutzt.
Funktionsweise:
- Schenkung: Ein Ehepartner überträgt das Haus schenkungssteuerfrei.
- Rückkauf: Nach mindestens sechs Monaten kauft der ursprüngliche Eigentümer das Haus zurück.
- Vermögensverschiebung: Barvermögen wird steuerfrei übertragen, das Haus bleibt im Besitz.
Vorteile:
- Steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten
- Erhöhung der Freibeträge für Kinder und Enkel
- Keine Grunderwerbsteuer beim Rückkauf
Worauf achten?
- Rückkauf nicht im selben Notartermin
- Verkehrswert muss korrekt angesetzt sein
- Selbstnutzung als Familienheim muss nachgewiesen werden
Fazit: Steuerliche Gestaltungspotenziale gezielt nutzen
Durch Familiengesellschaften und die Nutzung des Familienheims lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile erzielen.
Familienunternehmen profitieren besonders, wenn sie die Nachfolge frühzeitig strukturieren und Freibeträge optimal ausschöpfen.
🚀 Unsere Empfehlungen für eine steueroptimierte Nachfolge
- Frühzeitige Gründung einer Familiengesellschaft
- Regelmäßige Nutzung von Schenkungssteuer-Freibeträgen
- Einsatz der Familienheimschaukel zur steuerfreien Vermögensverschiebung
📩 Haben Sie Fragen zur steuerlichen Nachfolgeplanung?
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihr Familienvermögen steueroptimiert zu sichern!