Erbschaftsteuer zu hoch? Diese Stundungsmöglichkeiten sollten Erben kennen

Inhaltsverzeichnis

Wie Sie die Steuerlast reduzieren und Liquiditätsprobleme vermeiden können

Die Erbschaftsteuer kann für Erben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen – vor allem dann, wenn Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmen vererbt werden. Nicht jeder Erbe verfügt über ausreichend liquide Mittel, um die Steuer sofort zu begleichen, ohne wertvolle Vermögensgegenstände verkaufen zu müssen. Doch es gibt Möglichkeiten, eine Stundung der Erbschaftsteuer zu beantragen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Stundungsoptionen bestehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Wann kann die Erbschaftsteuer gestundet werden?

Das deutsche Steuerrecht sieht verschiedene Stundungsmöglichkeiten vor, die Erben finanziell entlasten können. Die wichtigsten Fälle sind:

  • Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  • Immobilien, die vererbt oder verschenkt wurden
  • Härtefälle gemäß § 222 Abgabenordnung (AO)

Gut zu wissen: Eine Stundung bedeutet nicht, dass die Steuer entfällt – sie wird lediglich aufgeschoben und muss zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden.

Stundung der Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen oder Landwirtschaft

  • Für wen gilt diese Regelung? Diese Möglichkeit besteht, wenn ein Unternehmen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen vererbt wird.
  • Dauer & Zinsen
    • Die Steuer kann für bis zu 7 Jahre gestundet werden.
    • Im ersten Jahr ist die Stundung zinsfrei.
    • Ab dem zweiten Jahr werden 0,5 % Zinsen pro Monat (6 % jährlich) fällig.
  • Voraussetzungen
    • Die sofortige Zahlung der Steuer würde den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
    • Die Stundung ist nur bei Erbschaften möglich – nicht bei Schenkungen.

Ziel dieser Regelung: Familienunternehmen sollen erhalten bleiben, ohne dass die Steuerlast zu einem Notverkauf zwingt.

Stundung der Erbschaftsteuer bei Immobilien

  • Wann ist eine Stundung möglich? Wenn eine vermietete Wohnimmobilie oder selbstgenutztes Wohneigentum (Ein- oder Zweifamilienhaus) vererbt wird.
  • Dauer der Stundung
    • Bis zu 10 Jahre.
    • Bei Erbschaften: zinsfreie Stundung.
    • Bei Schenkungen: Zinsen von 0,5 % pro Monat (6 % jährlich).
  • Bedingung für die Stundung: Die Steuerzahlung muss zwingend einen Verkauf der Immobilie erforderlich machen – andere liquide Mittel dürfen nicht ausreichen.

Allgemeine Stundung nach § 222 AO – für besondere Härtefälle

In Ausnahmefällen kann das Finanzamt eine individuelle Stundung der Erbschaftsteuer gewähren.

Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Finanzamts – ein Rechtsanspruch besteht nicht.

  • Die sofortige Zahlung der Steuer stellt eine erhebliche finanzielle Härte dar.
  • Der Erbe kann nachweisen, dass er keine ausreichenden Mittel hat und keinen Kredit aufnehmen kann.

Wichtige Bedingungen für eine erfolgreiche Stundung

  • ✔ Nachweis der finanziellen Situation: Erben müssen darlegen, dass sie die Steuer nicht aus eigenem oder geerbtem Vermögen zahlen können.
  • ✔ Dokumentation aller Einnahmen und Verpflichtungen: Das Finanzamt verlangt detaillierte Nachweise über Einkommen, Ausgaben und andere finanzielle Verpflichtungen.
  • ✔ Kein Anspruch auf unbefristete Stundung: Stundungen sind immer befristet und erfordern oft eine schrittweise Rückzahlung.

Wie beantragt man eine Stundung der Erbschaftsteuer?

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Antrag beim Finanzamt stellen: Der Antrag muss schriftlich erfolgen und gut begründet sein.
  2. Erforderliche Unterlagen beifügen:
    • Finanzübersicht (Einkommen, Vermögen, Schulden)
    • Belege zur wirtschaftlichen Lage
    • Nachweis, warum keine Kredite aufgenommen werden können
  3. Finanzamt prüft den Antrag: Bei speziellen Regelungen wie der Stundung von Betriebsvermögen besteht ein gesetzlicher Anspruch, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Tipp: Eine professionelle Steuerberatung kann helfen, den Antrag richtig zu formulieren und die Erfolgsaussichten zu maximieren.

Fazit: Frühzeitig planen, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden

Eine Stundung kann Erben finanziell entlasten und verhindern, dass wertvolle Vermögenswerte unter Zeitdruck verkauft werden müssen.

Unsere Empfehlung:

  • Frühzeitig die Erbschaftsteuer planen, insbesondere bei größeren Vermögenswerten.
  • Möglichkeiten der Stundung prüfen und optimal nutzen.
  • Expertenrat einholen, um steuerliche Vorteile nicht zu verschenken.

Haben Sie Fragen zur Stundung der Erbschaftsteuer? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!