Erbschein beantragen: Wann, wie und warum?
altes Gebäude mit Säulen

Inhaltsverzeichnis

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, stellen sich viele praktische und rechtliche Fragen. Eine der häufigsten ist: Brauche ich einen Erbschein?

Dieses Dokument dient als amtlicher Nachweis gegenüber Banken, Grundbuchämtern, Versicherungen oder anderen Stellen, dass man rechtmäßiger Erbe ist. In diesem Beitrag zeigen wir, wann Sie einen Erbschein benötigen, wie das Verfahren abläuft und welche Unterlagen und Kosten auf Sie zukommen.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist eine Urkunde des Nachlassgerichts, die darüber Auskunft gibt, wer Erbe ist – und in welchem Umfang.

Er wird nur auf Antrag erteilt und dokumentiert nach sorgfältiger Prüfung durch das Gericht die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge.

Wann benötige ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist in vielen, aber nicht in allen Fällen notwendig:

  • Grundstücke und Immobilien: Liegt kein notarielles Testament vor, ist ein Erbschein erforderlich, um im Grundbuch eingetragen zu werden.
  • Zugang zu Konten und Depots: Banken verlangen oft einen Erbschein, auch wenn rechtlich ein handschriftliches Testament reicht.
  • Erbstreitigkeiten: Bei widersprüchlichen Testamenten oder unklaren Erbquoten schafft ein Erbschein Klarheit.

Tipp: Frühzeitig beantragen, um Verzögerungen bei der Nachlassabwicklung zu vermeiden.

Ablauf des Erbscheinsverfahrens

  • Antragstellung: Direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar möglich.
  • Prüfung und Beteiligung: Gericht informiert Beteiligte (gesetzliche Erben, Testamentsbegünstigte), prüft die Echtheit und Erbfolge.
  • Erteilung: Erfolgt bei klarer Rechtslage zügig. Bei Streitigkeiten kann es mehrere Monate dauern.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

  • Alleinerbschein: Für Alleinerben
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Für Erbengemeinschaften – mit Erbquoten
  • Teilerbschein: Für einzelne Miterben – bezogen auf ihren Anteil
  • Gegenständlich beschränkter Erbschein: Beschränkt auf deutsches Vermögen
  • Fremdrechtserbschein: Bei Erbfällen mit ausländischem Erbrecht
  • Europäisches Nachlasszeugnis: Gültig in fast allen EU-Staaten (außer Irland und Dänemark)

Antragstellung: So funktioniert es in der Praxis

Die Antragstellung erfordert eine eidesstattliche Versicherung – abzugeben vor dem Notar oder dem Nachlassgericht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Familienbuch oder Geburts-/Heiratsurkunde (Nachweis der gesetzlichen Erbfolge)
  • Testament(e), Erbvertrag(e) im Original
  • Angaben zu Miterben (inkl. Ausschlagung oder Vorversterben)
  • Letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Nachweise über Nachlasswert (z. B. Kontoauszüge, Immobilienwert)

Hinweis: Der Antrag kann auch Jahre nach dem Erbfall gestellt werden. Eine frühe Antragstellung ist jedoch ratsam.

Erbschein und Auslandsvermögen

  • Innerhalb der EU: Das Europäische Nachlasszeugnis ist empfehlenswert.
  • Außerhalb der EU: Je nach Land kann eine gesonderte Anerkennung des deutschen Erbscheins oder ein lokal gültiger Nachweis erforderlich sein.

Kosten des Erbscheins

Die Gebühren richten sich nach dem reinen Nachlasswert abzüglich Schulden – Grundlage ist das GNotKG.

Beispiel:
Nachlasswert: 100.000 €
→ ca. 546 € für das Gericht
→ ca. 546 € für die eidesstattliche Versicherung beim Notar
→ zusätzlich: Auslagen und Mehrwertsteuer

Tipp: Wer Kosten sparen will, kann den Antrag persönlich beim Nachlassgericht stellen und dort auch die Versicherung abgeben.

Fazit

Der Erbschein ist ein zentrales Dokument zur Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche. Ob Sie ihn benötigen, hängt vom Einzelfall ab.

Bei Immobilien, Konten oder unklarer Erbfolge ist er jedoch meist unerlässlich. Wer gut vorbereitet ist, spart Zeit, Geld und Nerven.

Ein Notar kann helfen, Unterlagen zusammenzustellen und das Verfahren zu beschleunigen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung, damit Sie nicht mehr zahlen als nötig. 📩

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Artur Radke Steuerberater | Partner
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