Anstandsschenkung

Anstandsschenkungen sind Zuwendungen, die einer sozialen oder sittlichen Pflicht entsprechen (z.B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke). Anstandsschenkungen werden bei der Pflichtteilsergänzung nicht berücksichtigt. Eine Ergänzungspflicht besteht jedoch bei übermäßigen Schenkungen, die nicht den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Beteiligten entsprechen.