Die Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb von einem in Chile ansässigen Erblasser erhoben, darüber hinaus immer auf den Erwerb von in Chile belegenem Vermögen, ggf. auch auf Surrogate im Ausland.
Die Erwerber werden je nach Verwandtschaftsgrad in drei Steuerklassen eingeteilt. Die geringen Freibeträge werden jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst.
Die Steuersätze liegen zwischen 1% und 35%.
