Die Ehescheidung ist die Auflösung der Ehe durch gerichtliches Urteil. Das Erbrecht des Ehegatten setzt eine gültige Ehe voraus. Wer geschieden ist, hat keinen Anteil mehr am Nachlass des verstorbenen Ex-Ehegatten. Ist ein Scheidungsverfahren anhängig und ist der Todesfall vor der Scheidung eingetreten, so gilt Folgendes: Waren im Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben und hatte der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt, so sind das Erbrecht und der Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Hat nur der überlebende Ehegatte die Scheidung beantragt, nicht aber der Erblasser, und hat der Erblasser der Scheidung nicht zugestimmt, so bleibt der überlebende Ehegatte Erbe.