Enterbung

Die Enterbung ist der durch Testament oder Erbvertrag angeordnete Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge. Die Enterbung kann erfolgen, indem der Erblasser in einem sog. negativen Testament ausdrücklich die Enterbung eines gesetzlichen Erben anordnet, ohne eine Erbeinsetzung vorzunehmen, oder indem der Erblasser seinen gesamten Nachlass einer Person vermacht, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehört. Dies hat zwangsläufig die Enterbung der gesetzlichen Erben zur Folge. Die Enterbung des Ehegatten oder der Kinder hat zur Folge, dass diese den Pflichtteil verlangen können. Der Erblasser kann auch seinen Ehepartner enterben. In diesem Fall verbleiben dem Ehegatten der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns und der Pflichtteilsanspruch.