Erbeinsetzung 

Die Erbeinsetzung ist die von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Bestimmung eines oder mehrerer Erben durch Testament oder Erbvertrag. Wer als Erbe eingesetzt wird, ist zunächst eine ganz persönliche Entscheidung des Erblassers. Es steht ihm frei, bestimmte Kinder zu begünstigen oder zu enterben. Befindet sich der Erblasser in einem Heim, sind Einschränkungen zu beachten, wenn der Träger des Heims, dessen Leiter oder Heimbedienstete bedacht werden sollen. Der Erblasser kann einen Alleinerben einsetzen oder mehrere Erben bestimmen, was zwangsläufig zu einer Erbengemeinschaft führt. Wichtig ist, dass sich die Erbeinsetzung entweder auf den gesamten Nachlass oder auf einen Bruchteil (z.B. die Hälfte) bezieht. Einzelne Gegenstände können nicht vererbt, sondern nur im Rahmen eines Vermächtnisses bestimmten Personen zugewendet werden. Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers.