Die Erbenfähigkeit ist die Fähigkeit, Erbe zu sein. Erbfähig ist jeder Mensch, also jede natürliche Person, die zur Zeit des Erbfalls lebt. Das Alter des Erben spielt für seine Erbenstellung keine Rolle.
Stirbt der Erbe vor dem Erbfall oder gleichzeitig mit dem Erblasser, wird er nicht Erbe. Durch Testament oder Erbvertrag kann bestimmt werden, wer an seine Stelle tritt; ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbe kann auch sein, wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist.
Voraussetzung ist, dass das Kind lebend geboren wird. Erben können auch juristische Personen des Privatrechts (z.B. eine GmbH) oder des öffentlichen Rechts (z.B. eine Gemeinde) sein. Nicht erbfähig sind Sachen. Auch Tiere können nicht erben.
