Erbschaftsschulden sind Nachlassverbindlichkeiten, die vom Nachlassvermögen abzuziehen sind. Sie entstehen erst aus Anlass des Erbfalls, stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem.
Es handelt sich also um Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall selbst veranlasst sind. In Betracht kommen insbesondere Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Sie treffen den Erben als solchen.