Erblasser 

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht („Gesamtrechtsnachfolge“ bzw. „Universalsukzession“).  

 

Erblasser kann nur ein Mensch, also eine natürliche Person sein. Das Alter und die Geschäftsfähigkeit der Person spielen im Erbrecht keine Rolle.  

 

Juristische Personen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft, Verein) können ihr Vermögen nicht vererben.