Die Erblasserschulden sind Nachlassverbindlichkeiten, die vom Nachlassvermögen abzuziehen sind. Dazu gehören beispielsweise Darlehensverbindlichkeiten oder Steuerschulden des Erblassers oder Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten.
Nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören nicht vererbliche Verbindlichkeiten wie Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Verwandten. Für Erblasserschulden haften die Erben.