Erbrecht 

Erbrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Vermögen einer Person nach ihrem Tod betreffen. Das Erbrecht ist in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.  

 Es regelt unter anderem, wem das Vermögen einer Person nach deren Tod zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.  

 Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Testierfreiheit, wonach der Erblasser grundsätzlich frei ist, über sein Vermögen zu verfügen. Diese Freiheit wird vor allem durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt.