Erbschaft 

Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das mit seinem Tod auf den oder die Erben übergeht. Dazu gehören alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers.  

 In Betracht kommen insbesondere Bargeld, Guthaben auf Girokonten, Sparkonten und Sparverträgen, Wertpapiere, Darlehensforderungen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte, Kraftfahrzeuge, Hausrat, Urheber- und Patentrechte.  

 Zum Nachlass gehören auch die zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden Schulden des Erblassers.