Erbschaftsbesitzer

Erbschaftsbesitzer ist, wer die Erbschaft in Besitz hat, ohne ein Erbrecht zu besitzen.  

 

Wer Erbschaftsgegenstände in Besitz hat, ist verpflichtet, den Erben über den Bestand des Nachlasses und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen. Auskunftspflichtig ist, wer Erbschaftsgegenstände aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts besitzt.  

 

Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die Nachlassgegenstände an sich genommen haben, ohne ein eigenes Erbrecht zu haben. Die Erben können vom Erbschaftsbesitzer die Herausgabe der Nachlassgegenstände verlangen.  

 

Dies gilt auch für Pflichtteilsberechtigte.  

 

Ebenso kann der Miterbe die Herausgabe an alle Miterben verlangen.  

 

Der Anspruch erstreckt sich auf die Herausgabe aller Gegenstände, die der Erbschaftsbesitzer aus dem Nachlass erlangt hat.