Hausrat 

Als Hausrat gelten alle in einer Wohnung befindlichen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, die zur Haushaltsführung und Lebensführung von Privatpersonen benötigt werden. 

 

Was gehört nicht zum Hausrat? 

 

Nicht zum Hausrat gehören dagegen Luxusgegenstände, die als Wertanlage angeschafft wurden, wenn sie nicht der Lebensführung dienten, sondern eine reine Vermögensanlage darstellen, wie z.B. ein Boot oder ein Kunstgemälde im Tresor. Hängt jedoch ein Kunstgemälde zur Dekoration im Wohnzimmer, so ist es ebenfalls Hausrat. Bei der Bewertung kommt es also immer auf die Funktion des Gegenstandes an, weshalb nach der Art der Nutzung unterschieden wird. In den meisten Fällen werden Luxusgegenstände jedoch testamentarisch vererbt.