Hinterbliebenenbezüge 

Wenn ein Ehepartner stirbt, hilft die so genannte „Witwenrente“ vielen Ehepartnern oder Kindern gerade in der Übergangszeit bis zur vollständigen Klärung der Erbfolge und der Übertragung des Nachlasses über die Runden. 

 

Unter Hinterbliebenenversorgung, umgangssprachlich auch „Witwenrente“ genannt, versteht man in der Regel den Anspruch des überlebenden Ehegatten auf eine fortlaufende Rentenzahlung nach dem Tod des Partners.  

 

Aber auch Kinder und Waisen können im Einzelfall einen solchen Anspruch geltend machen (sog. Waisenrente).