Irland erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erblasser/Schenker oder der Erwerber zum Stichtag seinen Wohnsitz in Irland hatte. Die beschränkte Steuerpflicht gilt für in Irland belegenes Vermögen, einschließlich beweglichem Vermögen und Bankkonten. Steuerbefreiungen bestehen für Betriebsvermögen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen.
Der Erwerb durch den Ehegatten ist steuerfrei. Im Übrigen beträgt der Steuersatz derzeit einheitlich 33 %. Die persönlichen Freibeträge betragen derzeit für Kinder und minderjährige Kinder des Erblassers 320.000 Euro, für andere Verwandte 32.500 Euro und für alle übrigen Erwerber 16.250 Euro.
