Island 

Island erhebt eine Erbschaftssteuer von 5 %. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Island hat. Steuerbefreit sind der Ehegatte und (bei ausdrücklicher Nennung im Testament) der Lebensgefährte. 

 

Eine Schenkungssteuer wird nicht erhoben, jedoch unterliegen Schenkungen in Island der Einkommensteuer.