In Monaco wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers nur auf das im Inland gelegene Vermögen erhoben. Steuerfrei ist der Erwerb von Ehegatten sowie von Vorfahren und Abkömmlingen in gerader Linie.
Ansonsten betragen die Steuersätze für Geschwister 8 % und für andere Erwerber zwischen 10 und 16 %. Vermögensübertragungen über sog. Trusts werden jedoch nur mit einer Registersteuer von 1,3 bis 1,7 % erfasst.