In Montenegro wird Erbschaft- und Schenkungsteuer nur auf den Erwerb von in Montenegro gelegenen Immobilien erhoben.
Verwandte ersten Grades sind von der Steuer befreit.
Darüber hinaus besteht eine Steuerbefreiung für Verwandte 2. Grades bei häuslicher Gemeinschaft für die Schenkung von Wohnraum oder landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
Im Übrigen beträgt der Steuersatz 3 % bzw. 5 % für bewegliches Vermögen.
