Nachlass 

 

 

Der Nachlass ist das Vermögen des Erblassers, das mit seinem Tod auf den oder die Erben übergeht. Zum Nachlass (Aktivnachlass) gehören alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers.  

 

In Betracht kommen insbesondere Bargeld, Guthaben auf Girokonten, Sparkonten und Sparverträgen, Wertpapiere, Darlehensforderungen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte, Kraftfahrzeuge, Hausrat, Urheber- und Patentrechte.  

 

Vom Aktivnachlass sind die zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden Schulden des Erblassers abzuziehen. Nach dem Erbfall begründete Schulden sind abzugsfähig, wenn ihr Rechtsgrund auf den Erbfall zurückzuführen ist.  

 

Zum Passivnachlass gehören u.a. Darlehensschulden, Unterhaltsansprüche, die mit dem Tod des Erblassers erlöschen, Zugewinnausgleichsforderungen des überlebenden Ehegatten, Beerdigungskosten, Anwalts- und Gerichtskosten, soweit sie mit dem Erbfall zusammenhängen, Kosten der Nachlassverwaltung und -sicherung, Steuerschulden des Erblassers, Kapitalwert eines Nießbrauchs oder Wohnrechts, Rückforderungsansprüche des Sozialhilfeträgers.