Das notarielles Testament ist ein Testament, das zur Niederschrift eines Notars errichtet wird, indem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte.
Ein notarielles Testament muss vor einem Notar errichtet werden.
Die Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung zur Niederschrift des Notars ist der Regelfall des notariellen Testaments. Das Gesetz verlangt, dass der Erblasser seinen Willen persönlich erklärt. Eine fernmündliche Erklärung reicht daher nicht aus.
Nicht erforderlich ist, dass der Erblasser seinen Willen insgesamt in zusammenhängender Rede erklärt. Ausreichend sind auch Erklärungen im Gespräch mit dem Notar, auch in Form von Frage und Antwort.
Auch schlüssige Handlungen, wie z.B. ein Kopfnicken auf eine Frage des Notars, genügen.
Ein notarielles Testament kann auch in der Form errichtet werden, dass dem Notar eine Schrift mit der Erklärung übergeben wird, diese Schrift enthalte den letzten Willen. Die Schrift kann dem Notar offen oder verschlossen übergeben werden. Ein minderjähriger Erblasser kann jedoch nur durch Übergabe einer offenen Schrift testieren.
Das notarielle Testament wird nach der Beurkundung durch den Notar stets in besondere amtliche Verwahrung genommen. Durch die besondere amtliche Verwahrung des notariellen Testaments wird sichergestellt, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Achtung: Die Rücknahme des notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung hat automatisch zur Folge, dass das Testament als widerrufen gilt. In diesem Fall tritt wieder die gesetzliche Erbfolge ein.