Pflichtteilsrestanspruch ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten, wenn sein Erbteil geringer ist als der gesetzlich garantierte Pflichtteil. Der Pflichtteilsrestanspruch steht dem Pflichtteilsberechtigten zu, wenn ihm ein unzureichender Erbteil hinterlassen wurde, der geringer ist als sein Pflichtteil.
Der Erblasser darf also den Pflichtteilsberechtigten nicht schlechter stellen als einen Pflichtteilserben. In diesem Fall hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteilsrestes in Höhe der Differenz zwischen dem Erbteil und dem ordentlichen Pflichtteil.