Polen erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Besteuert wird der Übergang von inländischem Vermögen, bei Erwerbern mit Wohnsitz in Polen oder polnischer Staatsangehörigkeit auch der Übergang von beweglichem Vermögen im Ausland. Ehegatten und Kinder sind von der Steuer befreit, im Übrigen gelten Steuersätze zwischen 3 und 20 %.
