Zum 1.1.2004 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft. Stattdessen wird nach dem Territorialitätsprinzip auf unentgeltliche Vermögensübertragungen in Portugal eine Stempelsteuer von 10 % erhoben.
Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie und zwischen Ehegatten sind von dieser Steuer befreit.
Die Anrechnung der portugiesischen Stempelsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer dürfte nach § 21 ErbStG möglich sein.
