Privatschriftliches Testament 

 

 

Ein Testament kann privatschriftlich errichtet werden, d.h. es muss nur handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Es empfiehlt sich, das Testament mit „Testament“ zu überschreiben und zu datieren. 

 

Ehegatten und seit 2002 auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (seit 2017 auch gleichgeschlechtliche Ehegatten) können ein gemeinschaftliches Testament errichten, bei dem es ausreicht, wenn das Testament von einem Ehegatten/Lebenspartner eigenhändig geschrieben ist, der andere Ehegatte/Lebenspartner muss jedoch mit unterschreiben. 

 

Siehe hierzu auch „Eigenhändiges Testament.