Serbien 

 

 

Serbien erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit unbeschränkter Steuerpflicht für Erwerber mit Wohnsitz in Serbien. 

 

Beschränkte Steuerpflicht besteht für in Serbien belegenes Vermögen.  

 

Verwandte 1. Grades, Ehegatten und Eltern (nur bei Erbschaften) sind steuerbefreit. Die Steuersätze liegen zwischen 2 und 2,5 %.