Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung unterliegen in der Ukraine der Einkommensteuer. In der Ukraine ansässige Erwerber sind unbeschränkt steuerpflichtig.
Der Steuersatz für Familienangehörige ersten Grades beträgt 0 %, für weitere Familienangehörige und Ehegatten 5 % und für alle übrigen Personen 18 %.
