Ungarn 

 

 

Ungarn erhebt Erbschaft- und Schenkungsteuer immer dann, wenn es sich um in Ungarn belegenes Vermögen handelt, nie jedoch, wenn es sich um im Ausland belegenes Vermögen handelt. Ansonsten ist bewegliches Vermögen im Ausland steuerpflichtig, wenn der Erblasser/Schenker oder der Erwerber zum Stichtag seinen Wohnsitz in Ungarn hatte. 

 

Der Erwerb von Todes wegen zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehegatten ist steuerfrei, ansonsten gilt ein Steuersatz von 18 % (9 % bei Immobilien).