Verschaffungsvermächtnis

Verschaffungsvermächtnis ist ein Vermächtnis, das sich auf einen Gegenstand bezieht, der zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht zum Nachlass gehört. Der Vermächtnisnehmer ist verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer das Eigentum an dem betreffenden Gegenstand zu verschaffen.