Wohnungsrechtsvermächtnis 

 

 

Wohnrechtsvermächtnis ist ein Vermächtnis, mit dem der Erblasser einer Person (z.B. seinem Ehegatten oder seinem nichtehelichen Lebenspartner) ein dingliches Wohnungsrecht einräumt. 

 

Beispiel:  

Die Ehefrau des Erblassers erhält im Wege des Vermächtnisses ein lebenslanges und unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht an der Erdgeschosswohnung des Zweifamilienhauses in Düsseldorf. Sie ist berechtigt, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausbewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Keller, Speicher und Garten, mitzubenutzen. Sie kann die Ausübung des Wohnungsrechts Dritten überlassen.