In der steuerlichen Gestaltungsberatung von Ehepaaren gewinnt die sogenannte Güterstandsschaukel zunehmend an Bedeutung. Dieses Instrument ermöglicht die steuerfreie Übertragung von Vermögen zwischen Ehegatten unter optimaler Ausnutzung der gesetzlichen Freibeträge.
Im Folgenden werden Funktionsweise, Vorteile, Risiken und Voraussetzungen dieses Modells aus steuerlicher Sicht erläutert.
Was ist die Güterstandsschaukel?
Als Güterstandsschaukel bezeichnet man den gewollten Wechsel des ehelichen Güterstandes von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und zurück. Durch diesen Wechsel entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch, der steuerfrei erfüllt werden kann.
Dadurch ist es möglich, Vermögen zwischen den Ehegatten zu übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. ❗
Ablauf der Güterstandsschaukel
- Ausgangssituation: Die Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- Wechsel zur Gütertrennung: Durch einen notariellen Ehevertrag wird die Zugewinngemeinschaft beendet und Gütertrennung vereinbart. Dadurch entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch des weniger vermögenden Ehegatten.
- Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs: Der vermögendere Ehegatte erfüllt den Anspruch durch Übertragung von Vermögenswerten.
- Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft: Nach angemessener Zeit vereinbaren die Ehegatten erneut die Zugewinngemeinschaft.
Vorteile der Güterstandsschaukel
- Steuerfreie Vermögensübertragung: Der Zugewinnausgleichsanspruch kann ohne Anrechnung auf den Schenkungsteuerfreibetrag von 500.000 € erfüllt werden.
- Optimierung der Erbschaftsteuer: Durch die Vermögensübertragung können beide Ehegatten Vermögen an die nächste Generation vererben, wodurch die Freibeträge der Kinder (je 400.000 €) doppelt genutzt werden können.
- Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen: Da der Zugewinnausgleich keine Schenkung darstellt, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht ausgelöst.
- Haftungsbegrenzung: Bei Unternehmern kann die Vermögensübertragung auf den Ehegatten das haftungsrelevante Privatvermögen reduzieren.
Risiken und Herausforderungen
Die Güterstandsschaukel ist kein risikofreies Instrument und sollte nur mit fachkundiger Beratung eingesetzt werden. Die Finanzverwaltung prüft derartige Gestaltungen erfahrungsgemäß kritisch.
Fehlen nachvollziehbare außersteuerliche Gründe für den Güterstandswechsel, kann ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch angenommen werden.
Weitere wichtige Punkte:
- Der Wechsel und die Rückkehr zum Güterstand bedürfen der notariellen Beurkundung.
- Ein angemessener zeitlicher Abstand zwischen den Wechseln sollte eingehalten werden.
- Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögen beider Ehegatten und können erheblich sein.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung
Für eine rechtssichere und steuerlich anerkannte Umsetzung der Güterstandsschaukel ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.
- Dokumentation der Beweggründe: Familiäre und wirtschaftliche Erwägungen sollten festgehalten werden.
- Einbindung von Experten: Frühzeitige Beratung durch Fachanwälte und Steuerberater ist empfehlenswert.
- Individuelle Prüfung: Der Wechsel sollte zur persönlichen und finanziellen Situation passen.
Nur so können die Gestaltungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft und rechtssicher umgesetzt werden. 🚀
Fazit
Die Güterstandsschaukel bietet Ehepaaren die Möglichkeit, Vermögen steueroptimiert zu übertragen und erbschaftsteuerliche Freibeträge effektiv zu nutzen.
Dieses Instrument bedarf jedoch einer sorgfältigen Planung und rechtlichen Absicherung.
Gerne analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.
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