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Möglichkeiten zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Möglichkeiten zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Im Vordergrund ein Stapel mit Münzen, im Hintergrund verschwommen eine Uhr.

Eine Erbschaft oder Schenkung kann Steuerzahlungen von mehreren tausend Euro oder sogar hunderttausend Euro auslösen. Für viele Familien stellt sich daher die Frage, wie die Vermögensnachfolge so optimiert werden kann, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerzahlungen auf das notwendige Minimum reduziert werden.

Durch die Gestaltung der Erbfolge lassen sich zum Teil erhebliche Effekte erzielen, die die Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren. In der Praxis bewährte Strategien sind in diesem Zusammenhang unter anderem:

  • Freibeträge nutzen: Die erbschaftsteuerlichen Freibeträge für Kinder in Höhe von jeweils EUR 400.000,00 pro Elternteil und Kind können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Durch Schenkungen in Zehn-Jahres-Zeiträumen können wesentliche Vermögenswerte langfristig und steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden.

    Auch sogenannte „Kettenschenkungen“ – zwischen den Eltern und dann an die Kinder – können sinnvoll sein, um den Freibetrag optimal auszunutzen.

  • Schenkung des Familienwohnheims: Gehört das Familienwohnheim nur einem Ehegatten oder verfügt ein Ehegatte über ein höheres Vermögen als der andere, kann es sinnvoll sein, das Familienwohnheim zwischen den Ehegatten steuerfrei zu verschenken und dann unter Ausnutzung der Freibeträge auf die Kinder zu übertragen.

  • Aufteilung des Vermögens: Ist ein größeres Vermögen vorhanden, macht es ab einem bestimmten Alter wenig Sinn, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Dies ist die übliche Gestaltung im „Berliner Testament“. Freibeträge des erstversterbenden Ehegatten zugunsten der Kinder gehen dann verloren.

    Oft ist es daher sinnvoll, den überlebenden Ehegatten zwar als Alleinerben einzusetzen, ihn dann aber – um die Freibeträge auszunutzen – mit Vermächtnissen zugunsten der Kinder zu belasten (z.B. mit einem sog. „Supervermächtnis“).

  • Nutzung des Nießbrauchs: Immobilien können bereits zu Lebzeiten unter Ausnutzung der Freibeträge an die Kinder übertragen werden, während sich die Eltern als Übergeber den Nießbrauch vorbehalten. Mit dem Nießbrauch erhalten die Eltern weiterhin alle Mieteinnahmen aus der Immobilie oder können diese selbst nutzen, während die Substanz bereits auf die Kinder übergegangen ist.

    Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht, das beim Übergeber verbleibt. So hat der Übergeber auch nach der Übertragung die Nutzungsmöglichkeit, während der Beschenkte die Substanz erhält, die auf die Freibeträge angerechnet werden kann.

  • Begünstigung der Enkelkinder: Zur Vermeidung von Vermögensanhäufungen, insbesondere bei Familien mit nur einem oder zwei Kindern, kann es sinnvoll sein, eine Generation zu überspringen und gleich die Enkelkinder zu begünstigen.

  • Güterstand wählen: Wer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, kann zu Lebzeiten den Güterstand wechseln oder den Zugewinn im Todesfall geltend machen. Dies hat den Vorteil, dass die Auszahlung des Zugewinns nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegt. So können Vermögenswerte steuerfrei von einem Ehegatten auf den anderen übertragen werden. Man spricht hier auch von der „Güterstandsschaukel“.

  • Einbindung von Stiftungen: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, gemeinnützige Stiftungen oder (nicht gemeinnützige) Familienstiftungen einzubinden, um die Steuerlast nachhaltig zu reduzieren.


Jede Strategie hat Vor- und Nachteile und sollte im Einzelfall auf die Bedürfnisse der Beteiligten abgestimmt werden.

Wer seinen Nachlass steueroptimiert regeln möchte, sollte daher in jedem Fall fachkundigen Rat einholen, um alle Eventualitäten abzudecken.

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Artur Radke Steuerberater | Partner
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