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Möglichkeiten zur Optimierung von Erbschaft und Schenkung

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Möglichkeiten zur Optimierung von Erbschaft und Schenkung
Optimierung Erbe & Schenkung

Bei der Erbschaftsteuer sind persönliche Freibeträge innerhalb von 10 Jahren verfügbar. Es ist daher ratsam, Vermögen rechtzeitig auf die nächste Generation zu übertragen, um die Freibeträge optimal zu nutzen. Die Übertragung zu Lebzeiten bietet dabei größere Potenziale, wie die gezielte Nutzung von Schenkungsteuerbefreiungen, um Freibeträge für den Erbfall zu sparen.

Die persönlichen Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher die Freibeträge. Zum Beispiel beträgt der Freibetrag zwischen Ehegatten 500.000 Euro und zwischen Eltern und Kindern 400.000 Euro. Diese Freibeträge stehen einmal innerhalb von 10 Jahren zur Verfügung, wobei alle Vermögensübertragungen in diesem Zeitraum berücksichtigt werden.

Auch ein Testament kann wichtig sein, um sicherzustellen, dass das Vermögen entsprechend und ohne Konflikte verteilt wird. Vermögen kann auf verschiedene Weise im Testament übertragen werden, einschließlich Vermächtnissen. Es ist entscheidend, dass das Testament steuerliche Auswirkungen berücksichtigt, insbesondere bei Unternehmens- oder Immobilienvermögen, um unerwünschte Steuerfolgen zu vermeiden.

Zu Lebzeiten kann auch ein Vorbehaltsnießbrauch eine sinnvolle Gestaltung sein. Sie sichern sich die Einnahmen für Ihren Lebensabend und können das Vermögen steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen. Der Wert des Nießbrauchs kann die Steuerlast enorm minimieren.

Vermögen kann entweder zu Lebzeiten oder im Todesfall übertragen werden. Durch eine kontrollierte Schenkung zu Lebzeiten können potenzielle Steuerersparnisse im Vergleich zum Erbfall ermittelt werden.

Die Entscheidung zwischen Schenken zu Lebzeiten und testamentarischer Lösung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Wege sollten je nach Vermögensgegenständen und persönlichen Zielen genutzt werden. Unsere Fachberater für Unternehmens- und Vermögensnachfolge unterstützen Sie gerne bei der Abstimmung zivil- und steuerrechtlicher Aspekte.

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Artur Radke Steuerberater | Partner
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