1. Berechnung des Zugewinnausgleichs
Der Zugewinnausgleich wird anhand des Vermögenszuwachses während der Ehe ermittelt. Dazu vergleicht man:
- Anfangsvermögen – Das Reinvermögen jedes Ehegatten bei Eheschließung.
- Endvermögen – Das Reinvermögen bei Beendigung des Güterstands, z. B. durch Scheidung oder Wechsel des Güterstands.
- Zugewinn – Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
Das Anfangsvermögen wird inflationsbereinigt, damit es nicht zu Verzerrungen durch Preissteigerungen kommt. Jedoch werden Schenkungen und Erbschaften während der Ehe in der Regel nicht als Zugewinn betrachtet, was eine faire Bewertung erschwert.
2. Schenkungen zwischen Ehegatten – Steuerliche Auswirkungen
Ehegatten machen sich oft gegenseitig Vermögensübertragungen in Form von Schenkungen. Steuerlich und rechtlich gibt es dabei wichtige Besonderheiten:
- Anrechnung auf den Zugewinnausgleich
- Schenkungen zwischen Ehegatten gelten als Vorauszahlungen auf den Zugewinnausgleich (§ 1380 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Dies bedeutet, dass das geschenkte Vermögen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs fiktiv wieder dem Schenker zugerechnet wird.
- Schenkungsteuer kann erstattet werden
- Falls eine Schenkung später als Ausgleichszahlung anerkannt wird, kann die bereits gezahlte Schenkungsteuer erstattet werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG).
- Voraussetzung ist eine eindeutige Dokumentation des Zusammenhangs mit dem Zugewinnausgleich.
3. Steuerliche und rechtliche Stolperfallen vermeiden
- Dokumentation des Anfangsvermögens
- Wird das Anfangsvermögen nicht nachgewiesen, wird es mit null Euro angesetzt (§ 1377 Abs. 3 BGB).
- Dies kann zu einer erhöhten Zugewinnausgleichszahlung führen.
- Güterstand nach Zugewinnausgleich neu regeln
- Nach einem Zugewinnausgleich kann es sinnvoll sein, zur Zugewinngemeinschaft zurückzukehren, um steuerliche Vorteile zu sichern.
- Anzeigepflicht bei Schenkungen beachten
- Unterbleibt die Anzeige einer Schenkung, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit dem Tod des Schenkers oder wenn das Finanzamt auf andere Weise von der Schenkung Kenntnis erlangt.
- Ansonsten kann das Verschweigen steuerstrafrechtliche Konsequenzen haben.
Unsere Empfehlungen für Ehepaare
- ✅ Frühzeitige Beratung einholen – Steuerliche Fehlentscheidungen vermeiden.
- ✅ Vertragliche Regelungen treffen – Klare Absprachen zu Schenkungen und Zugewinnausgleich helfen Streit zu vermeiden.
- ✅ Schenkungsteuer optimieren – Überprüfung, in welcher Höhe ein steuerfreier Zugewinn berücksichtigt werden kann.
Haben Sie Fragen zur steuerlichen Gestaltung von Zugewinnausgleich oder Schenkungen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Vermögen optimal zu übertragen!