Steuerliche Aspekte des Zugewinnausgleichs – Teil 2

Inhaltsverzeichnis

1. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Da Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten steuerlich als Schenkung gelten, kann eine geschickte Gestaltung helfen, Steuerlasten zu minimieren. Zwei zentrale Maßnahmen sind:

  • Wechsel des Güterstandes: Ein Wechsel in die Gütertrennung mit anschließendem Zugewinnausgleich ermöglicht eine steuerfreie Vermögensübertragung.
  • Modifizierter Zugewinnausgleich: Bestimmte Vermögenswerte, wie Unternehmensbeteiligungen, können aus dem Zugewinn herausgenommen oder abweichende Berechnungsgrundlagen vereinbart werden.

2. Steuerfreier fiktiver Zugewinnausgleich

Im Todesfall ist ein fiktiver Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG steuerfrei. Dies kann den steuerlichen Freibetrag für den überlebenden Ehepartner erheblich erhöhen. Seit 2024 wird jedoch eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen, indem steuerbefreite Vermögenswerte in die Berechnung einfließen.

3. Die „Güterstandsschaukel“ als Optimierungsinstrument

Ein bewährtes Modell zur steuerfreien Übertragung von Vermögenswerten ist die Güterstandsschaukel:

  1. Aufhebung der Zugewinngemeinschaft durch Vereinbarung einer Gütertrennung.
  2. Durchführung des steuerfreien Zugewinnausgleichs.
  3. Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft zur erneuten Nutzung der steuerlichen Vorteile.

Diese Methode wird von der Rechtsprechung anerkannt und bietet erhebliche Gestaltungsspielräume, insbesondere bei großen Vermögensübertragungen.

4. Vermeidung von Stolperfallen

Trotz der steuerlichen Vorteile bestehen auch Risiken:

  • Ein rein schuldrechtlicher „fliegender Zugewinnausgleich“ ohne tatsächlichen Güterstandswechsel wird steuerlich nicht anerkannt.
  • Unzureichende Dokumentation kann dazu führen, dass steuerliche Vorteile nicht gewährt werden.
  • Die neue Regelung zur Vermeidung der Doppelbegünstigung im Erbfall sollte in die Planung einbezogen werden.

5. Unsere Empfehlungen für Ehepaare

Die Wahl des Güterstands und die Gestaltung des Zugewinnausgleichs spielen eine zentrale Rolle in der Vermögensplanung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Durch eine strategische Nutzung der steuerlichen Möglichkeiten, insbesondere durch einen gezielten Güterstandswechsel, können erhebliche Steuerlasten vermieden werden.

  • ✅ Frühzeitige steuerliche Beratung zur optimalen Vermögensübertragung
  • ✅ Nutzung des steuerfreien Zugewinnausgleichs durch gezielte Vertragsgestaltung

Haben Sie Fragen zur steuerlichen Gestaltung von Zugewinnausgleich oder Schenkungen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Vermögen optimal zu übertragen!

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Artur Radke Steuerberater | Partner
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