Steuerliche Fallstricke bei Versicherungsverträgen im Erbfall

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Versicherungsverträge, insbesondere Renten- und Lebensversicherungen, sind ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge und Absicherung. Doch im Todesfall des Versicherungsnehmers kann es zu unerwarteten steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen kommen – insbesondere dann, wenn die Bezugsberechtigung nicht eindeutig geregelt wurde.

Aktuelle Urteile zeigen, wie wichtig es ist, vertragliche Regelungen frühzeitig zu klären, um steuerliche Nachteile und Streitigkeiten zu vermeiden.

1. Bezugsrecht als Schenkungsangebot: Risiko des Widerrufs durch Erben

In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Frankenthal hatte ein Mann in seiner Riester-Rentenversicherung eine Bekannte als Bezugsberechtigte benannt.

Allerdings:

  • Er informierte sie nicht über diese Regelung.
  • Die Versicherung teilte ihr die Bezugsberechtigung nicht zu Lebzeiten mit.
  • Nach seinem Tod widerriefen die Erben das Bezugsrecht – und die Bekannte ging leer aus.

Steuerliche Problematik:

Hätte der Erblasser die Bekannte noch zu Lebzeiten beschenkt, hätte sie möglicherweise Freibeträge nutzen können. Da das Finanzamt eine Schenkung unter Lebenden und eine Schenkung von Todes wegen steuerlich unterschiedlich behandelt, hätte eine frühere Regelung möglicherweise zu einem besseren steuerlichen Ergebnis geführt.

2. Rangfolge bei Sicherungsabtretung: Bezugsberechtigung kann nachrangig sein

Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Bezugsberechtigter einer Risikolebensversicherung nicht zwingend die Versicherungssumme erhält, wenn zuvor eine Abtretung zur Kreditsicherung vereinbart wurde.

Der Fall:

  • Ein Mann setzte seine Lebensgefährtin als Bezugsberechtigte einer Risikolebensversicherung ein.
  • Später trat er die Versicherung als Sicherheit für ein Darlehen an die Bank ab.
  • Nach seinem Tod beanspruchte die Bank die Versicherungssumme zur Tilgung der Schulden – die Lebensgefährtin erhielt nichts.

Steuerliche Konsequenz:

Die Lebensgefährtin hatte mit der Auszahlung gerechnet, musste sich nun aber um eine alternative Vermögensregelung kümmern. Wäre die Bezugsberechtigung eindeutig im Vertrag geregelt oder eine alternative Sicherung vorgesehen gewesen, hätte sie möglicherweise steuerliche Nachteile vermeiden können.

Empfehlungen zur Vermeidung steuerlicher Nachteile

  • Eindeutige vertragliche Regelungen treffen: Stellen Sie sicher, dass Bezugsrechte in Versicherungsverträgen klar definiert und dokumentiert sind, um Missverständnisse und steuerliche Unklarheiten zu vermeiden.
  • Schenkungsverträge notariell beurkunden: Wenn eine Person bereits zu Lebzeiten finanziell abgesichert werden soll, kann eine notarielle Schenkung steuerlich günstiger sein als eine Versicherungsauszahlung nach dem Todesfall.
  • Regelmäßige Überprüfung der Vertragsgestaltung: Passen Sie Ihre Versicherungsverträge regelmäßig an veränderte Lebensumstände an und prüfen Sie, ob es steuerliche Optimierungsmöglichkeiten gibt.
  • Fachkundige Beratung einholen: Sowohl steuerliche als auch rechtliche Beratung sind essenziell, um ungewollte Ergebnisse zu vermeiden. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu analysieren und zu optimieren.

Haben Sie Fragen zur steueroptimierten Übertragung von Versicherungsleistungen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden!

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Artur Radke Steuerberater | Partner
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