Unternehmenswert im Erbfall
Ein Mann in einem Anzug unterschreibt ein Blatt papier

Inhaltsverzeichnis

Die Frage nach dem Wert eines Unternehmens stellt sich spätestens im Erbfall. Wenn Unternehmensanteile oder ganze Betriebe Teil des Nachlasses sind, stehen Erben oft vor der schwierigen Frage der Unternehmensbewertung. Häufig ist nicht bewusst, welchen Wert ein Unternehmen oder ein Anteil tatsächlich haben kann.

Die Bewertung spielt eine zentrale Rolle bei der (steuerlichen) Behandlung von Erbschaften und Schenkungen. Insbesondere bei der Übertragung von Betriebsvermögen ist eine präzise Bewertung unverzichtbar, um die Erbschaftsteuer zu ermitteln und steuerliche Vorteile nutzen zu können.

Doch es gibt nicht „den einen richtigen Wert“. Vielmehr existiert eine Bandbreite an möglichen Ergebnissen – was immer wieder zu Konflikten mit der Finanzverwaltung führen kann.

Wann ist eine Unternehmensbewertung erforderlich?

Eine Unternehmensbewertung ist in verschiedenen Situationen notwendig. Für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke ist sie regelmäßig erforderlich, wenn ein Unternehmen oder Unternehmensanteile übertragen werden – sei es durch Erbschaft oder Schenkung.

Die Bewertung dient als Grundlage für die Festsetzung der Erbschaftsteuer und muss den sogenannten Verkehrswert widerspiegeln – also den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.

Wie wird eine steuerliche Bewertung durchgeführt?

Die Grundlage bilden das Bewertungsgesetz (BewG) und das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Zentral ist die Ermittlung des gemeinen Werts (§ 9 Abs. 2 BewG) – also des Werts, der bei einer Veräußerung im normalen Geschäftsverkehr erzielbar wäre.

Existieren Verkäufe zwischen fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres, können diese nach § 11 Abs. 2 BewG herangezogen werden. Andernfalls muss ein Bewertungsverfahren angewandt werden, das die künftigen Ertragsaussichten berücksichtigt.

Wichtig: Es gibt nicht den einen Wert, sondern eine Bandbreite an hypothetisch erzielbaren Preisen.

Bewertungsverfahren

In der Praxis haben sich vor allem zwei Verfahren etabliert:

  • Ertragswertverfahren
  • Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren

Diese Verfahren sind im IDW-Standard S 1 verankert. Sie beruhen auf der Prognose künftiger finanzieller Überschüsse und deren Diskontierung auf den Bewertungsstichtag. Dabei spielt der Kapitalisierungszinssatz eine zentrale Rolle – und ist oft Streitpunkt mit der Finanzverwaltung.

Daneben besteht die Möglichkeit, das gesetzlich geregelte vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG) zu nutzen. Dies ist weniger aufwendig, basiert jedoch auf Durchschnittswerten der Vergangenheit und einem fixen Kapitalisierungsfaktor.

Beispiel: Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Ein Handwerksbetrieb soll bewertet werden. Grundlage sind die Jahresergebnisse der letzten drei Jahre:

Jahr 1 100.000 €
Jahr 2 140.000 €
Jahr 3 120.000 €

Schritt 1: Durchschnittlicher Jahresertrag:

(100.000 € + 140.000 € + 120.000 €) ÷ 3 = 120.000 €

Schritt 2: Anwendung des gesetzlichen Kapitalisierungsfaktors (13,75):

120.000 € × 13,75 = 1.650.000 €

Ergebnis: Der steuerliche Unternehmenswert beträgt 1.650.000 €.

Hinweis: Das vereinfachte Verfahren darf nur angewandt werden, wenn es nicht zu offensichtlich falschen Ergebnissen führt.

Steuerliche Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Eine präzise Bewertung ist entscheidend, um überhöhte Steuerlasten zu vermeiden. Fehlerhafte Bewertungen können gravierende Nachteile haben.

Wichtig: Nicht immer ist ein möglichst niedriger Wert vorteilhaft. Bei den erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG spielen Grenzwerte und Quoten eine Rolle. Ein zu niedriger Wert kann dazu führen, dass Vergünstigungen verloren gehen, weil die Quote des Verwaltungsvermögens steigt.

Daher kann auch ein höherer Unternehmenswert im Interesse des Steuerpflichtigen liegen, um die steuerlichen Vorteile zu sichern.

👉 Frühzeitige Nachfolgeplanung und steuerliche Beratung sind hier der Schlüssel.

Fazit

Die Unternehmensbewertung im Erbfall ist ein komplexer Prozess, bei dem es nicht nur um Zahlen geht. Ob ein niedriger oder höherer Wert sinnvoll ist, hängt stark von den individuellen Umständen und den steuerlichen Begünstigungen ab.

🚀 Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Bewertungsstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

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Daniel Schmeisser Steuerberater | Partner
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