Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen, Konflikte zu vermeiden und den Familienfrieden dauerhaft zu sichern.
Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen sollten steuerliche, rechtliche und familiäre Aspekte sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?
Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf die künftigen Erben.
Ziel ist es, die Wunscherben frühzeitig zu beteiligen und steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen – denn diese können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.
Insbesondere bei Immobilien lohnt sich eine frühzeitige Planung mit Möglichkeiten wie Nießbrauch oder Rentenvereinbarungen zur Absicherung des Schenkers.
Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick
- Übertragung mit Vorbehaltsnießbrauch oder Wohnrecht: Der Schenker kann die Immobilie weiter nutzen oder vermieten. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen – das mindert die Schenkungssteuer.
- Leibrente oder Pflegeverpflichtung: Die Immobilie wird gegen eine lebenslange Rente oder Pflegeverpflichtung übertragen. Vorteil: finanzielle Absicherung und Abschreibungsmöglichkeiten für den Erwerber.
- Rückforderungsrechte und Absicherung: Rückforderungsrechte (z. B. bei Verarmung oder Weiterverkauf) können im Vertrag verankert werden. Auch freie Rückforderungsrechte sind möglich, erfordern aber sorgfältige rechtliche Prüfung.
Steuerliche Aspekte: Freibeträge, Bewertung, Gestaltung
Freibeträge klug nutzen
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
- Kinder: 400.000 €
- Ehegatten: 500.000 €
Durch gestaffelte Schenkungen können die Freibeträge mehrfach alle zehn Jahre genutzt werden.
Bewertung und Gestaltungsspielräume
Die Bewertung der Immobilie erfolgt nach dem jeweiligen Verfahren:
- Vergleichswertverfahren: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser
- Ertragswertverfahren: Vermietete Objekte
- Sachwertverfahren: Eigengenutzte oder Spezialimmobilien
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Zweifeln helfen, einen niedrigeren Wert steuerlich durchzusetzen – mit sofortigem Spareffekt.
Steuervergünstigungen nutzen
Nach § 13d ErbStG bleiben 10 % des Werts vermieteter Immobilien steuerfrei – auch innerhalb der EU/EWR und ggf. in Drittstaaten. Voraussetzung: nachhaltige Wohnraumvermietung und entsprechender Nachweis.
Pflichtteilsrecht: Ungewollte Ansprüche vermeiden
Schenkungen unterliegen dem Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer die Pflichtteilsergänzung.
Wichtig: Bei Nießbrauch oder Wohnrecht beginnt die Zehnjahresfrist oft nicht zu laufen, da der Schenker wirtschaftlich weiter als Eigentümer gilt.
Erbengemeinschaft und Teilungsanordnung
Wenn mehrere Personen Erben werden, muss das Erbe gemeinsam verwaltet werden – auch bei klaren testamentarischen Vorgaben. Viele Zuwendungen sind Teilungsanordnungen und gelten erst bei Einigung über den gesamten Nachlass.
Empfehlung: Wertgegenstände und Immobilien besser zu Lebzeiten übertragen. So können Begünstigte frei verfügen und spätere Konflikte werden vermieden.
Fazit: Vermögensnachfolge braucht Strategie
Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten ist mehr als ein Notartermin – sie ist ein strategischer Prozess. Es geht um Vermögen, Vertrauen und Verantwortung.
Mit fachlicher Begleitung lassen sich Risiken vermeiden, Freibeträge optimal nutzen und familiäre Interessen in Einklang bringen.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich individuell beraten – damit Ihre Werte in die richtigen Hände gelangen. Steueroptimiert. Rechtssicher. Persönlich. 📩