Bedingung 

Durch eine Bedingung sollen bestimmte Rechtsfolgen von dem ungewissen Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig gemacht werden.  

 

Eine sogenannte aufschiebende Bedingung liegt vor, wenn die Rechtsfolge (z.B. Erbeinsetzung oder Vermächtnis) von einem bestimmten Ereignis an eintreten soll (z. B. wenn im Testament bestimmt wird, dass der Sohn Erbe wird, wenn er sein Studium abgeschlossen hat). V 

 

on einer auflösenden Bedingung spricht man, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer seine Rechtsstellung sofort erlangt, diese aber bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses wieder verlieren soll (z. B. wenn die Ehefrau zunächst Erbin wird, aber bei Wiederverheiratung ihre Rechtsstellung als Erbin wieder verliert).  

 

Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht (z. B. eine Geldzuwendung, wenn die Tochter einen bestimmten Berufsabschluss erreicht), so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.