Eltern 

Die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge  (Geschwister  des Erblassers ) werden in der zweiten Ordnung beerbt. Sie erben nur, wenn keine Erben  der ersten Ordnung, also keine Abkömmlinge, vorhanden sind. Leben zur Zeit des Erbfalls  beide Eltern, so erben sie zu gleichen Teilen.  

 

Beispiel:  

 

Der ledige A hinterlässt seine Eltern B und C und seinen Bruder D. Die Eltern erben je zur Hälfte. Bruder D ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Lebt ein Elternteil nicht mehr, so treten an seine Stelle seine Abkömmlinge. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erbt der überlebende Elternteil allein. Sind beide Elternteile verstorben, so erben nur deren Abkömmlinge.