Güterstand 

Der Güterstand regelt, wie das Vermögen während der Ehe verwaltet und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners oder einer Partnerin aufgeteilt wird. 

 

Der Regelfall ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft, bei der die Partner oder Partnerinnen grundsätzlich ihr eigenes Vermögen behalten; am Ende der Ehe wird jedoch der finanzielle Zugewinn jedes Partners oder jeder Partnerin während der Ehezeit ermittelt und hälftig geteilt. 

 

Weitere Möglichkeiten sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Beide müssen in einem notariellen Ehevertrag vereinbart werden.