Mazedonien erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit unbeschränkter Steuerpflicht bei Ansässigkeit des Erwerbers und beschränkter Steuerpflicht für inländisches Vermögen.
Nahe Verwandte sind von der Steuer befreit, ansonsten gelten Steuersätze von 2 bzw. 5 %.
