Die Nachlassinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren über den überschuldeten Nachlass. Dadurch wird der Nachlass vom Eigenvermögen des Erben getrennt. Wird ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung abgelehnt, haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nicht mit seinem Privatvermögen.
Beispiel:
Der Erblasser hinterlässt ein Hausgrundstück im Wert von 450.000,00 Euro, aber auch Darlehensverbindlichkeiten bei verschiedenen Banken in Höhe von insgesamt 550.000,00 Euro. Der Erbe beantragt die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Es wird ein Nachlassinsolvenzverwalter bestellt, der das Nachlassvermögen verwertet und anteilig an die Gläubiger verteilt.
