Regelverschonung 

 

 

Die Regelverschonung ist eine steuerliche Begünstigung, die im ErbStG geregelt ist und greift bei der Übertragung von betrieblichen Vermögen, insbesondere bei Unternehmenserbschaften oder -schenkungen.  

 

Ihr Ziel ist es, den Fortbestand von Betrieben nach einer Erbschaft oder Schenkung zu sichern, ohne dass die Erben oder Beschenkten durch hohe Steuerbelastungen gezwungen sind, das Unternehmen zu liquidieren oder wirtschaftlich zu gefährden. 

 

Nach den Regelungen der Regelverschonung wird 85 % des Wertes des begünstigten Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer befreit.  

 

Dies gilt, wenn der Betrieb eine bestimmte Mindesthaltefrist (5 Jahre) eingehalten wird und die Lohnsumme in diesem Zeitraum im Wesentlichen konstant bleibt.  

 

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben und das Unternehmen weiterhin wirtschaftlich stabil geführt wird. 

 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer erweiterten Verschonung (sogenannte Optionsverschonung), bei der 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei bleiben können, wenn strengere Bedingungen erfüllt werden, wie eine längere Haltefrist von 7 Jahren und eine höhere Lohnsummengrenze