Die Bundesnotarkammer führt seit dem 01.01.2012 das Zentrale Testamentsregister für Deutschland.
Im Testamentsregister wird vermerkt, wo die Urkunde des Erblassers verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall überprüft die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und andere erbfolgerelevante notarielle Urkunden. Liegen Verwahrangaben vor, werden im Sterbefall sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle selbst unverzüglich elektronisch informiert. Für den Erblasser bedeutet dies die Sicherheit, dass sein letzter Wille gefunden und berücksichtigt wird.
Das Register enthält Angaben zur Person des Erblassers, zur Verwahrstelle und zur Urkunde. Der Inhalt der Verfügung von Todes wegen wird hingegen nicht in das Register aufgenommen. Diese Datensparsamkeit und die Verwendung besonders gesicherter Systeme gewährleisten die notwendige Vertraulichkeit und den Schutz der Daten. Eine Einsichtnahme in das Register ist im Übrigen nur Notaren und Gerichten in amtlicher Funktion möglich.
Die Eintragungsgebühr beträgt einmalig 12,50 € bzw. 15,50 €, je nach Art der Abrechnung. Damit sind alle mit der Registrierung verbundenen Kosten abgegolten, also auch etwaige Berichtigungen, Folgebeurkundungen sowie alle Benachrichtigungen im Sterbefall.
Weitere Informationen zum Testamentsregister finden Sie unter www.testamentsregister.de
