Die Vollverschonung (auch Optionsverschonung genannt) ist eine besondere Form der Steuerbegünstigung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Übertragung von Betriebsvermögen.
Im Gegensatz zur Regelverschonung ermöglicht die Optionsverschonung eine vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer, d.h. 100 % des begünstigten Betriebsvermögens bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Um diese umfassende Steuerbefreiung zu erhalten, müssen jedoch strengere Bedingungen als bei der Regelverschonung erfüllt werden:
- Längere Mindesthaltefrist: Der Erbe oder Beschenkte muss das Unternehmen mindestens 7 Jahre weiterführen (sogenannte Behaltensfrist), um die Steuerbefreiung zu sichern.
- Höhere Lohnsummenregelung: Während dieser Haltefrist muss die Lohnsumme des Unternehmens weitgehend erhalten bleiben. Dies bedeutet, dass der Erbe eine bestimmte Prozentsumme der Ausgangslohnsumme beibehalten muss, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze geschützt werden.
Die Optionsverschonung richtet sich vor allem an Personen, die bereit und in der Lage sind, das übernommene Unternehmen langfristig fortzuführen.
Die Regelung unterstützt den reibungslosen Übergang von Unternehmen und fördert den Erhalt von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche Kontinuität.
Der Gesetzgeber will mit der Optionsverschonung erreichen, dass Unternehmen nicht durch Steuerzahlungen zerschlagen oder in ihrer Liquidität gefährdet werden, sondern dauerhaft fortgeführt werden können.
