Vorbehaltsnießbrauch 

Der Vorbehaltsnießbrauch ist ein Rechtsinstitut des deutschen Rechts, das es dem Eigentümer ermöglicht, eine Sache (z.B. ein Grundstück oder ein Gebäude) weiter zu nutzen, obwohl er sie an einen Dritten verkauft oder übertragen hat.  

Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer die Sache und lässt sich gleichzeitig vom neuen Eigentümer ein Nießbrauchsrecht an der übertragenen Sache einräumen. 

Dieser Nießbrauch wird für eine bestimmte Zeit und unter bestimmten Bedingungen (z.B. Zahlung eines Nutzungsentgelts) eingeräumt.  

Auf diese Weise kann der Verkäufer sicherstellen, dass er die Sache weiterhin nutzen kann, ohne dass der Käufer sie ihm entziehen kann. 

Beispiel: 

Großmutter G überträgt ihrer Enkelin E im Dezember 2023 unentgeltlich ein Mietwohngrundstück. Im Übergabevertrag wird vereinbart, dass die Mieteinnahmen weiterhin G zustehen. 

Es handelt sich um einen Vorbehaltsnießbrauch zugunsten von G. Neue Eigentümerin des Grundstücks ist zwar die Enkelin E, die Nutzungen stehen aber weiterhin der Großmutter G zu. Diese muss daher auch die Nutzungen in ihrer Einkommensteuererklärung versteuern.  

Im Rahmen der unentgeltlichen Übertragung wird der Vorbehaltsnießbrauch in Höhe des Kapitalwerts schenkungsmindernd berücksichtigt.